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   BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20 (EP)   

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BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20 (EP) (https://dejure.org/2021,55788)
BPatG, Entscheidung vom 29.12.2021 - 2 Ni 8/20 (EP) (https://dejure.org/2021,55788)
BPatG, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - 2 Ni 8/20 (EP) (https://dejure.org/2021,55788)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 10.02.2003 - 1 Ni 20/01

    Mutwillige Klageerhebung im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20
    Die Situation des von der Beklagten in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Urteils des Bundespatentgerichts vom 10. Februar 2003 (1 Ni 20/01 (EU) - Luftverteiler, GRUR 2003, 726) entspreche nicht der vorliegenden Fallkonstellation.

    Anders als in der Sache 1 Ni 20/01 (EU) - Luftverteiler sei für die Klägerin zum Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage nicht absehbar gewesen, wie der Senat über die Nichtigkeitsklage entscheiden würde.

  • BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 7/20
    Auszug aus BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20
    Die Parteien würden aber noch zwei weitere Nichtigkeitsverfahren (2 Ni 7/20 (EP) und 2 Ni 9/20 (EP)) führen.

    Nach den zutreffenden Angaben der Beklagten geht es hier um das gleiche technische Gebiet der interaktiven Fernsehsysteme wie in den Nichtigkeitsverfahren 2 Ni 7/20 (EP) und 2 Ni 9/20 (EP), nämlich um interaktive Fernsehanwendungen bzw. elektronische Programmführer (EPG), weshalb es nach Auffassung des Senats billigem Ermessen entspricht, den Streitwert vorliegend auf 500.000,00 EUR festzusetzen.

  • BGH, 12.07.1983 - X ZR 62/81
    Auszug aus BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20
    Hierunter ist nach der Rechtsprechung des Senats (BPatG München, Beschluss vom 20. Februar 2018, 2 Ni 18/16 (EP), Rn. 12, juris) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983, X ZR 62/81 - Brückenlegepanzer II, Rn. 3 f., juris; Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82 - Überlappungsnaht, BPatGE 26, 268, Rn. 3, juris) zu verstehen, dass grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die voraussichtlich unterlegen wäre, wenn das zur Erledigung führende Ereignis nicht eingetreten wäre, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder infolge eines Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist.
  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Auszug aus BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20
    Hierunter ist nach der Rechtsprechung des Senats (BPatG München, Beschluss vom 20. Februar 2018, 2 Ni 18/16 (EP), Rn. 12, juris) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983, X ZR 62/81 - Brückenlegepanzer II, Rn. 3 f., juris; Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82 - Überlappungsnaht, BPatGE 26, 268, Rn. 3, juris) zu verstehen, dass grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die voraussichtlich unterlegen wäre, wenn das zur Erledigung führende Ereignis nicht eingetreten wäre, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder infolge eines Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist.
  • BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interaktives Videosignalnavigationssystem für

    Auszug aus BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20
    Hierunter ist nach der Rechtsprechung des Senats (BPatG München, Beschluss vom 20. Februar 2018, 2 Ni 18/16 (EP), Rn. 12, juris) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983, X ZR 62/81 - Brückenlegepanzer II, Rn. 3 f., juris; Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82 - Überlappungsnaht, BPatGE 26, 268, Rn. 3, juris) zu verstehen, dass grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die voraussichtlich unterlegen wäre, wenn das zur Erledigung führende Ereignis nicht eingetreten wäre, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder infolge eines Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist.
  • BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 7/20
    Jeweils mit Klageschriftsatz vom 29. November 2018 habe sie auch Nichtigkeitsklagen gegen die Nichtigkeitsbeklagte hinsichtlich der Patente EP 1 269 752 (Az.: 2 Ni 8/20 (EP)) und EP 1 099 339 (Az.: 2 Ni 9/20 (EP)) erhoben.

    Die Nichtigkeitsbeklagte hat mit Schriftsatz vom 13. September 2021 hinsichtlich des Streitwerts erklärt, dass die Streitpatente in den Verfahren 2 Ni 7/20 (EP), 2 Ni 8/20 (EP) und 2 Ni 9/20 (EP) das gleiche technische Gebiet der interaktiven Fernsehsysteme und vergleichbare Gegenstände, nämlich interaktive Fernsehanwendungen bzw. elektronische Programmführer (EPG) betreffen würden.

    Nach den zutreffenden Angaben der Parteien geht es hier um das gleiche technische Gebiet der interaktiven Fernsehsysteme wie in den Nichtigkeitsverfahren 2 Ni 8/20 (EP) und 2 Ni 9/20 (EP), nämlich um interaktive Fernsehanwendungen bzw. elektronische Programmführer (EPG), weshalb es nach Auffassung des Senats billigem Ermessen entspricht, den Streitwert vorliegend auf 500.000,00 EUR festzusetzen.

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